Der Mietrechtsanwalt

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Wie findet man einen Anwalt?

Einen Anwalt findet man auf Empfehlung von Freunden (gut!), im Telefonbuch (nur notfalls!), durch einen Suchdienst (Anwaltssuchservice, Tel.: 0180-5254555) oder über die Anwaltskammer (hier sind alle Fachanwälte registriert). Natürlich kann auch der lokale Mieterschutzbund einen guten Anwalt vor Ort empfehlen.

Wichtig ist indes nur folgendes: Ist der Anwalt am betreffenden Gericht zugelassen? (Notfalls fragen!)

Was kann ein Anwalt tun?

Der Anwalt wird seine Mandantschaft beraten, Schriftsätze für sie verfassen und sie vor Gericht vertreten (außer bei persönlicher Ladung). Dabei ist er verpflichtet ihren Interessen zur Geltung zu verhelfen.Außerdem wird er seine Mandantschaft vor Fehler bewahren, ihnen gut zu reden und ihnen die Last der Auseinandersetzung von den Schultern nehmen.

Woran erkennt man einen guten Anwalt?

Am Resultat, aber das wäre gar zu einfach. Die Güte eines Anwaltes ist jedoch nur schwer zu beurteilen. Da man gewinnen will strebt man danach, einen exzelenten Anwalt zu wollen, aber ein durchschnittlich guter tut's auch. Hauptsache, er macht keine Kunstfehler und man fühlt sich gut vertreten. Es gibt noch einige weitere Ansatzpunkte zur Beurteilung:

Beim einem Anwaltswechsel sollte man sich aber darüber im klaren sein, daß Rechtsschutzversicherungen überwiegend nur einen Anwalt pro Fall bezahlen. Dennoch kann so etwas unvermeitlich sein, wenn man das Vertrauen in den alten Anwalt komplett verliert.

Wie geht man mit Anwälten um?

(Siehe dazu auch die erste Buchnennung)

Am besten arbeitet ein Anwalt, wenn man ihm das Problem übersichtlich und gegliedert, aber trotzdem kurz, vorträgt. Dabei sollte man beachten, daß Kürze eine Zierde ist und ein guter Anwalt nachfragen wird, wenn er etwas genauer wissen will.

Während der Arbeit, versorgt man ihn mit Material (er war ja nicht dabei!), man ließt alle Schriftsätze. Gibt es Unterschiede zwischen dem, was der Anwalt schreibt und was ihm gesagt wurde (und das ist zunächst einmal völlig normal), so sollte der Anwalt den Unterschied erklären können. Gründe sind üblicherweise:

Wichtig allein: Der Anwalt muß das auf Nachfrage erklären. Ein guter Anwalt wird das auch immer tun.

Man gehe zu allen anberaumten Terminen. Dies kann völlig anonym geschehen, also als Zuschauer. Ab und an fragt ein Richter nach dem Grund (z.B. weil noch keiner da ist, und man mit dem Richter allein im Zimmer sitzt) und man antwortet nett und freundlich, daß man in der Sache "xxx gegen yyy" Zuschauer wäre. Taucht nun z.B. wegen Unfall (oder Vergesslichkeit) oder ähnlichem der eigene Anwalt oder ein Vertreter für ihn (kommt z.B. bei Terminüberschneidung öfter mal vor) nicht auf, kann man sich zu erkennen geben, und so ein Säumnisurteil verhindern. Dies ist aber eine Notfallmaßnahme und nicht die Gelegenheit, die Sache selber in die Hand zu nehmen. Denn eine unberatene Äusserung vor Gericht kann gefährlich daneben gehen. Das größte Problem hierbei ist die Koordination mit den meist festen eigenen Arbeitszeiten. Aber es bleibt bei: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Warum sieht ein Anwalt die Dinge anders?

Ein Anwalt ist verpflichtet, die Partei ergreifen, aber nicht sich emotionell zu binden. Es kann - und muß - den Sachverhalt ohne Beeinflußung durch Mitleid, Haß, Angst o.ä. einschätzen. Während man sich selber in der Diskussion schnell ereifert, bleibt der Anwalt kalt. So kommt es auch, daß die von Anwälten verfaßten Schreiben bei der Gegenseite (nicht aber dessen Anwälten) Unwohlsein (oder schwereres) hervorrufen.

Was ist eine Sondervereinbarung oder Honorarvereinbarung?

Manche Anwälte nehmen mehr Geld, als die Gebührenordnung vorschreibt. Dazu lassen sie sich eine Sondervereinbarung bzw. Honorarvereinbarung unterzeichnen, aber "Holzauge sei wachsam", denn keine Rechtsschutzversicherung zahlt diese Gebühren! Wenn der Anwalt nicht wirklich gute Gründe nennen kann (nicht gerade "Ich heiße Matlock und gewinne jeden Fall.") sollte man es lassen. Es gibt sehr gute Anwälte, die zum normalen Tarif arbeiten. Wie hoch der ist folgt im nächsten Abschnitt.

Man sollte sich aber auch vor Augen führen, daß gerade die kleinen Fälle (bis EUR 500) faktisch nur ein Verlustgeschäft für einen Anwalt sein können. So das hierin eine recht plausible Erklärung für eine Honorarvereinbarung liegt. Hier ein Beispiel aus eigener Erfahrung (allerdings ohne Sondervereinbarung!):

Wegen einer Minderung von umgerechnet ¤95 wurde seitens des Vermieters Klage gestellt. Es gab von jeder Partei drei mehrseitige Schriftsätze, im Beweisverfahren lud das Gericht jeweils fünf Zeugen (Mitbewohner und Handwerker), was bei 25 Minuten pro Zeuge etwa vier Stunden Befragung für beide Anwälte und den Richter bedeutete. Allein die Zeugengelder überstiegen hier den Streitwert. Trotzdem beträgt das Kostenrisiko (s.u.) nur EUR 300. Davon mußten immerhin das Gericht, zwei Anwälte und deren Sekretariate einige Stunden arbeiten. Für den resultieren Stundenlohn stehen manche Leute nicht mal morgens auf.

Wie teuer können Anwälte und Gerichte sein?

Zunächsteinmal: Wer versichert ist, zahlt nichts (Ausnahme: Fallpauschale und evtl. Zeugengelder), wenn die Versicherung den Fall übernimmt. Dies klärt ggf. der Anwalt. Doch ist man nicht versichert, gilt glücklicherweise: "Gar nicht so teuer, wie man es glaubt."

Das schöne am deutschen Anwalt ist seine Berechenbarkeit :-) Zumindest was die Kostenfrage angeht (siehe vorigen Abschnitt!). Abgerechnet wird nach dem Streitwert und dieser ist zumeist einfach bezifferbar (z.B. Rückforderung unberechtigter Minderung, Schadensersatz, etc.). Es gibt dann noch die Fälle wie Kündigungen/Räumungen (bis zu 12 Monatsmieten), Wegnahme von Einrichtungen (geschätzter Restwert), Mieterhöhung (Jahresbetrag der Erhöhung), etc.

Der Anwalt muß übrigens in seiner ersten Beratung genau sagen, wie teuer das Ganze wird. Die Erstberatung gibt es zum Festpreis (bei mündlicher Erstberatung von unter einer Stunde bis max. EUR 232 laut c't 16/2002). Am Amtsgericht kann man zu guter Letzt auch noch Prozeßkostenhilfe beantragen. Dies schließt die Beratung durch einen Anwalt eigener Wahl ein.

Mit dem Streitwert kann nun ein Kostenrisiko errechnet werden. Dieses ist die Summe aus den Gerichtsgebühren und den Kosten beider beteiligten Anwälte. Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten ändern sich, wenn ein Beweisverfahren durchgeführt wird (z.B. Zeugen gehört, etc.) oder aber ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird. Der Vergleich vor Gericht ist der teuerste der Fälle. Es ist immer billiger einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, da hier die Gerichtskosten wegfallen und jeder nur seinen Anwalt zahlt. Dennoch sind Richter dazu angehalten (§ 278 Abs. 1 ZPO), selbst in untergeordneten Streitpunkten eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Als Leitwerte hier eine Tabelle, in der man das Kostenrisiko für einige Streitwerte finden kann. Ist der Streitwert nicht enthalten, so gilt der aufgerundete nächste Wert (außer bei EUR 50.000. Der hat nur beispielhaften Charakter für durchschnittliche Mietverfahren).

Streitwert Anwaltskosten Gerichts- 1.Instanz 2. Instanz
in EUR (10/10) kosten Ohne Beweis Mit Beweis Mit Vergleich Ohne Beweis Mit Beweis Mit Vergleich
300 25 25 208 275 342 286 373 459
600 45 35 345 465 569 470 611 747
900 65 45 482 634 785 641 837 1033
1200 85 55 606 803 1000 807 1063 1319
1500 105 65 729 972 1216 972 1289 1606
2000 133 73 883 1191 1500 1177 1578 1979
2500 161 81 1036 1410 1783 1382 1868 2353
3000 189 89 1190 1629 2067 1587 2157 2727
3500 217 97 1344 1848 2351 1792 2446 3101
4000 245 105 1498 2067 2635 1997 2736 3475
4500 273 113 1652 2285 2919 2202 3025 3848
5000 301 121 1806 2504 3203 2407 3314 4222
6000 338 136 2023 2807 3591 2697 3717 4736
7000 375 151 2239 3109 3979 2988 4119 5250
8000 412 166 2456 3412 4368 3279 4521 5764
9000 449 181 2673 3714 4756 3569 4923 6278
10000 486 196 2889 4017 5144 3860 5326 6792
13000 526 219 3144 4364 5585 4205 5791 7378

1. Alle Risikowerte sind auf ganze EUR gerundet.
2. Es wurden jeweils 3 Gerichtsgebühren unabhängig vom Beweisverfahren oder Vergleich kalkuliert.
3. In den neuen Bundesländern verringern sich Anwahlts und Gerichtsgebühren um 10% gegenüber den obigen Werten, ergo auch die Risikowerte

Noch eleganter geht dies mit dem Java-Applet von Franz Dimbeck:

Wenn sie kein Java haben bzw. es deaktiviert haben, so kommen sie nicht in den Genuß des von Applet zur Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz.

Beispiel. Der Vermieter klagt nach dem Auszug des Mieters auf Schadenersatz, weil die Wohnung unterwohnt wurde, keine turnusmäßige Renovierung durchgeführt wurde, diverse Einrichtungsgegenstände entwendet wurden und Wände und Treppenstufen arg gelitten hätten. Die Streitwert beträgt EUR 6.850 (in der Klagesumme fehlt dann die Kaution, welche einbehalten werden soll). Das Kostenrisiko beläuft sich auf EUR 3.109 (Zeile für EUR 7.000 Streitwert) für die erste Instanz, wenn keine der Parteien einem Vergleich zustimmt. Die zweite Instanz kostet nochmal EUR 2.988, wenn keine neuen Beweise eingebracht werden. Verliert der Vermieter, so hat er Kosten von EUR 6.097 zu tragen. Verliert er nur zu 95% (also ihm werden 5% = EUR 305 zugesprochen) so zahlt er noch 95% der Kosten, also EUR 5.792 und macht damit einen Verlust von EUR 5.487. Eigentlich zahlt der Vermieter hier immer drauf, wenn er nicht mehr als 49% zugesprochen bekommt. In erster Instanz reichen ihm nur 33%.


Gute Bücher zum Thema:


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Last updated: 10.8.2002