Die Hausordnung

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Was ist eine Hausordnung?

Die Aufgabe der Hausordnung ist, das reibungslose Zusammenleben mehrerer Mieter einer Haus- und Gebäudegemeinschaft zu regeln (steht meistens auch oben drüber). Typischerweise beschränkt sie sich auf ordnende und koordinierende Regelungen des Mietgebrauchs und im Mietvertrag schon angelegter Pflichten. Dagegen gibt sie dem Vermieter keine Rechtsbefugnisse und keine Handhabe, vertraglich vereinbarte Rechte und Pflichten einseitig zu ändern.

Was ist in der Hausordnung geregelt?

Z.B. wer wann den Waschraum benutzt, wer wann die Treppe putzt oder wer im July den Schnee räumen muß, sollte er fallen. Außerdem enthält die Hausordnung oft noch die Dinge, welche einem normal begabten Mieter sowieso klar sein sollten (keine brennenden Gegenstände in die Mülltonne füllen, dafür aber den Müll regelmäßig aus der Wohnung bringen, im Winter die Türen schließen und nachts keinen Krach machen, u.s.w.)

Der Grundsatz ist: Alles was im Mietvertrag allgemein festgeschrieben wurde, kann in der Hausordnung eine Spezifizierung oder Koordinierung erhalten.

Was ist in der Hausordnung ungültig?

Die Hausordnung kann keine Pflichten auf die Mieter überwälzen. Dies kann nur im Mietvertrag oder Kraft anderen Rechtes geschehen. So ist z.B. die Auslegung von "Besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf Reinigung und Sauberkeit gilt in den Mülltonnen.", daß die Mieter turnusmäßig die Mülltonne von innen zu reinigen hätte, nicht haltbar (Warum? Stand bei uns nichts von im Mietvertrag.)

Ungleichberechtigungen (nur die linksseitigen Mieter putzen die Treppe), Einschränkungen (Ruhezeiten beginnen jetzt um 18 Uhr abends und dauern bis 10 Uhr morgens) und Verbote (keine Benutzung des Keller mehr, obwohl dieser mitvermietet wurde) sind fast immer ungültig.

Darf der Vermieter die Hausordnung ändern?

Im beiderseitigen Einverständnis immer. Ansonsten steht das im Mietvertrag. Entweder ist dort eine Hausordnung erwähnt (nicht einbezogen) und die einseitige Änderung durch den Vermieter vorgesehen, oder die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages (vor der Unterschrift) bzw. ist explizit in diesen einbezogen. Im ersten Fall darf der einseitig Vermieter ändern, im anderen Fall nicht.

Ändern darf er aber nicht, wenn er

Es gibt natürlich - wie immer und überall - Ausnahmen. Das Begünstigen von alten und kranken Mietern bei den Reinigungspflichten oder von Frauen mit kleinen Kindern bei der Waschordnung ist keine willkür, sondern soziale Rücksicht.

Und wenn keine Hausordnung da ist?

Dann gilt das Übliche. Was ist das Übliche? Alles das, was der gesunde Menschenverstand gebietet und was alle billig und gerecht denkenden für vernünftig erachten würden. Speziell:


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